Im Dezember 2019 erreichte uns folgende Mitteilung aus dem Kanton Zug. Bei einem Spaziergang hatten Augenzeugen auf dem Hof eines Milchbauern in einem sogenannten Kälberiglu ein neugeborenes Kälbchen entdeckt, das noch nass von der Geburt war und vor Angst und Kälte zitterte.
Neugeborenes frierend in der Winterkälte
Das Kälbchen war offensichtlich bereits kurz nach der Geburt in die winterliche Kälte gebracht worden, ohne Schutz und Kontakt zu seiner Mutter. Die in der Milchindustrie gängige Trennung von Mutterkühen und ihren Kälbern ist für die Tiere ein äusserst traumatisches Erlebnis: Oft rufen die Mütter noch tagelang nach ihren Kindern, suchen diese vergebens. In vorliegendem Fall war offenbar noch nicht viel Zeit seit der Entbindung vergangen, denn die Nabelschnur war noch zu erkennen. Auch war das Kalb noch so nass von der Geburt, dass Stroh an seinem Fell kleben blieb. Das Neugeborene versuchte aufzustehen, hatte aber noch keine Kraft dazu. Bei einem nur wenig älteren Kalb im Hintergrund war zu erkennen, dass solche «Kälberboxen» viel zu wenig Platz aufweisen, damit die Tiere sich darin bewegen oder sogar umdrehen können. Die Beobachter zählten auf dem Gelände über 40 Kälberboxen.
Augenzeugen suchten das Gespräch mit dem Bauern
Die Beobachter machten den Landwirt darauf aufmerksam, dass das Kälbchen vor Kälte zitterte, und baten ihn, es ins Warme zu bringen. Der Bauer lehnte dies laut Augenzeugen jedoch ab, mit der Begründung, das Kalb müsse trocknen und erhalte später eine spezielle Kälbchendecke. Er merkte an, dass das Kälbchen bereits 2-3 Stunden bei der Mutter gewesen sei und Kolostrum erhalten hatte. Damit sei das Immunsystem des Kalbes nun genügend gestärkt. Wie auf den Aufnahmen jedoch deutlich zu erkennen ist, sind neugeborene Kälber für den Aufenthalt in strenger Kälte noch zu schwach und empfindlich.
Die Augenzeugen baten den Landwirt daraufhin, ihm das Kälbchen und dessen Mutter abzukaufen und die Tiere auf einem ihnen bekannten Lebenshof unterzubringen – was der Bauer jedoch vehement ablehnte. So fror und zitterte das nasse, verängstigte Kälbchen weiter. Der Landwirt verwies die Beobachter vom Platz und erteilte ihnen das Verbot, seinen Privatgrund nochmals zu betreten.
Anzeige abgelehnt
Die Augenzeugen versuchten daraufhin, eine Anzeige zu erstatten. Dies wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass es den gesetzlichen Vorschriften entspreche und erlaubt sei, Tiere so zu halten. Der zuständige Polizist erkundigte sich beim Veterinäramt über den betreffenden Betrieb. Laut Veterinäramt sei der Hof dieses Milchbauern schon mehrmals kontrolliert worden und es hätte nichts zu beanstanden gegeben.
Übliche Praxis in der Milchindustrie
Die isolierte Haltung von neugeborenen Kuhkindern in sogenannten Kälberiglus ist ein gängiger Anblick in der Milchindustrie – auch bei Schweizer Bauern. Wie wir Menschen produziert auch eine Kuh Milch, um ihre Babys zu versorgen. Da jedoch der Mensch diese Kuhmilch trinken möchte, werden neugeborene Kälber kurz nach der Geburt oder nur wenige Tage danach von ihren Müttern getrennt und in Kälberiglus gesperrt. Dort wird ihnen die von der Natur für sie vorgesehene Muttermilch verwehrt, und sie werden der gemeinsamen Zeit mit ihrer Mutter beraubt – all das nur, damit der Mensch Kuhmilch trinken kann.
Männliche Kälber sind wirtschaftlich nicht profitabel und werden meist zur „Produktion“ von Kalbfleisch aufgezogen und im Alter von drei bis fünf Monaten geschlachtet. Weibliche Kuhkinder erleiden das gleiche schwere Schicksal wie ihre Mütter und werden als Milchlieferanten ausgebeutet. Wenn der Milchfluss nach rund fünf Jahren nachlässt, sind die Kühe nicht mehr profitabel genug und werden im Schlachthof getötet.
WAS SIE TUN KÖNNEN
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