Für viele Wildtiere beginnt im Frühling die Nachwuchszeit. Vögel bauen ihre Nester in Bäumen, Büschen und Hecken, legen Eier und brüten sie aus. Aus diesem Grund ist im Schweizer Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) ein Heckenschnittverbot zwischen dem 1. März und dem 30. September verankert. [1] Wir alle müssen in diesen Monaten besondere Rücksicht auf die Tiere und ihre Jungen nehmen. Nachfolgend finden Sie nützliche Tipps für eine tierfreundliche Gartenpflege während der Brut- und Nistzeit.
Heckenschnittverbot zum Schutz der Tiere
Das Heckenschnittverbot soll Wildtiere gezielt schützen. Viele Vögel, kleine Säugetiere und Amphibien zieht es im Frühling in den Schutz von Büschen und Hecken, in denen sie ihren Nachwuchs aufziehen. Deshalb dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, Röhrichte, Schilf oder andere Gehölze im Zeitraum von 1. März bis 30. September nicht beseitigt, gerodet, geschnitten oder zurückgesetzt werden. Dies gilt sowohl für Privatgrundstücke als auch den öffentlichen Raum. Bei Verstössen kann es zu einer Busse in Höhe von bis zu 20’000 Franken kommen. [2] Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben zwar erlaubt – doch hier ist besondere Vorsicht geboten!
Sind erlaubte Pflegeschnitte tierfreundlich?
Bei Pflege- und Rückschnitten wird der jährliche Zuwachs von Bäumen und Sträuchern entfernt, wovon also nur herausstehende Zweige betroffen sind. Doch stört dies nicht auch Wildtiere?
Pflegeschnitte sollten nur mit Vorsicht durchgeführt und in der Hauptbrutzeit der Vögel zwischen März und Juni ganz vermieden werden. Denn die Tiere ziehen sich gezielt in Bäume und Büsche zurück, damit ihr Nachwuchs geschützt ist. Viele Vogelnester sind so gut versteckt und selbst bei gründlicher Suche nicht zu sehen. Vor allem in immergrünen Hecken sind sie so gut wie unsichtbar.
Was tun, wenn der Rückschnitt gesetzlich vorgeschrieben ist?
In manchen Fällen kann es sein, dass der Schnitt von Bäumen und Hecken gesetzlich vorgeschrieben ist, zum Beispiel wenn das Gehölz eine Behinderung von Fussgängern oder der Verkehrssicherheit darstellt. In solchen Fällen sollten Sie den Heckenschnitt von der zuständigen Naturschutzbehörde genehmigen lassen. Damit beim Pflegeschnitt keine Tiere verletzt oder Nester zerstört werden, suchen Sie das Gehölz vor und während des Schnitts immer wieder sorgfältig ab.
Reisighaufen liegen lassen
Bäume und Büsche sind beliebte Nistplätze für Vögel. Einige Vogelarten ziehen aber auch gern in Reisighaufen ein, die auch von kleinen Säugetieren wie Igeln gerne als Unterschlupf genutzt werden. Sollten also im Garten abgesägte Äste, Zweige und Blätter aufgeschichtet sein, entfernen Sie den Reisighaufen während der Nistzeit nicht, sondern lassen Sie den Tieren diese Unterschlupfmöglichkeit.
WAS SIE FÜR TIERE AUSSERDEM TUN KÖNNEN
Pflanzen Sie Wildblumen, bauen Sie Insektenhotels und hängen Sie Vogelhäuser auf. Mit ein paar einfachen Tricks können Sie aus Ihrem Garten oder Balkon ein wahres Paradies für Wildtiere machen.
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QUELLEN
[1] Nachhaltig leben: Was Sie beim richtigen Hecke schneiden alles beachten sollten, https://www.nachhaltigleben.ch/garten/hecke-schneiden-wann-ist-der-beste-zeitpunkt-und-wie-geht-es-2860, (eingesehen am 16.04.2021)
[2] Amt für Landschaft und Natur: Merkblatt Hecken, https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/umwelt-tiere/naturschutz/naturschutz-in-den-gemeinden/merkblatt_hecken.pdf, (eingesehen am 16.04.2021)